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Datenschutzrichtlinie

Sakura Enter Japan (nachfolgend „unser Unternehmen“) ist sich der Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten bewusst und hält sich an das japanische Datenschutzgesetz (nachfolgend „Datenschutzgesetz“). Wir sind bestrebt, personenbezogene Daten gemäß der folgenden Datenschutzerklärung (nachfolgend „diese Datenschutzerklärung“) angemessen zu behandeln und zu schützen. Sofern in dieser Datenschutzerklärung nichts anderes angegeben ist, entsprechen die hier verwendeten Begriffsdefinitionen den Definitionen des Datenschutzgesetzes.

1. Definition von personenbezogenen Daten

In dieser Datenschutzerklärung bezeichnet der Begriff „personenbezogene Daten“ personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.

2. Zweck der Verwendung personenbezogener Daten

Wir werden personenbezogene Daten für folgende Zwecke verwenden:

  1. 当社のサービス、商品等(以下「当社サービス等」といいます。)の提供のため

  2. 当社サービス等に関するご案内、お問い合せ等への対応のため

  3. 当社サービス等のご案内のため

  4. 当社サービス等に関する当社の規約、ポリシー等(以下「規約等」といいます。)に違反する行為に対する対応のため

  5. 当社サービス等に関する規約等の変更などを通知するため

  6. 当社サービス等の改善、新サービス、商品等の開発等に役立てるため

  7. 取得した閲覧履歴、行動履歴及び購買履歴等の情報を把握・分析し、当社サービスの改善・機能追加の実施並びに興味・嗜好に応じた新商品・サービス関する開発・広告を行うため

  8. 雇用管理、社内手続のため(役職員の個人情報について)

  9. 株主管理、会社法その他法令上の手続対応のため(株主、新株予約権者等の個人情報について)

  10. 当社サービス等に関連して、個人を識別できない形式に加工した統計データを作成するため

  11. 当社からの情報提供(広告を含む)のため

その他、上記利用目的に付随する目的のため

3. Änderungen des Verwendungszwecks personenbezogener Daten

Wir können den Zweck der Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen dessen ändern, was wir vernünftigerweise für relevant halten. Wenn wir Änderungen vornehmen, werden wir die Person, die Gegenstand der personenbezogenen Daten ist (nachfolgend „Person“ genannt), benachrichtigen oder öffentlich bekannt geben.

4. Beschränkungen der Verwendung personenbezogener Daten

Sofern nicht durch das Datenschutzgesetz und andere Gesetze und Vorschriften gestattet, werden wir personenbezogene Daten nicht über den zur Erreichung des Verwendungszwecks erforderlichen Umfang hinaus ohne die Einwilligung der betroffenen Person verarbeiten, außer in den folgenden Fällen:

  1. Wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist

  2. Wenn es notwendig ist, das Leben, den Körper oder das Eigentum einer Person zu schützen, und es schwierig ist, die Zustimmung der betroffenen Person einzuholen.

  3. Wenn dies insbesondere zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit oder zur Förderung einer gesunden kindlichen Entwicklung erforderlich ist und es schwierig ist, die Zustimmung des Einzelnen zu erhalten.

  4. Wenn es notwendig ist, mit einer nationalen Regierungsbehörde, einer lokalen Regierung oder einer von ihnen beauftragten Person bei der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben zusammenzuarbeiten, und die Einholung der Zustimmung der betroffenen Person die Erfüllung dieser Aufgaben behindern könnte.

Wenn personenbezogene Daten an eine akademische Forschungseinrichtung usw. übermittelt werden und die akademische Forschungseinrichtung usw. die personenbezogenen Daten für akademische Forschungszwecke verarbeiten muss (einschließlich wenn ein Teil des Zwecks der Verarbeitung der personenbezogenen Daten akademische Forschungszwecke sind, ausgenommen Fälle, in denen die Gefahr einer ungerechtfertigten Verletzung der Rechte und Interessen von Einzelpersonen besteht).

5. Angemessene Erhebung personenbezogener Daten

5.1

Wir werden personenbezogene Daten auf faire Weise erheben und sie nicht durch falsche Vorspiegelungen oder andere illegale Mittel erlangen.

5.2

Wir werden ohne die vorherige Einwilligung der betroffenen Person keine sensiblen personenbezogenen Daten (im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten) erheben, außer in folgenden Fällen:

  1. Wenn einer der Punkte 1 bis 4 von Absatz 4 zutrifft

  2. Bei der Beschaffung sensibler personenbezogener Daten von einer akademischen Forschungseinrichtung usw., sofern die Beschaffung dieser sensiblen personenbezogenen Daten für akademische Forschungszwecke erforderlich ist (einschließlich Fällen, in denen ein Teil des Zwecks der Beschaffung dieser sensiblen personenbezogenen Daten akademische Forschungszwecke sind, ausgenommen Fälle, in denen die Gefahr einer unangemessenen Beeinträchtigung der Rechte und Interessen von Einzelpersonen besteht) (beschränkt auf Fälle, in denen unser Unternehmen und die akademische Forschungseinrichtung usw. gemeinsam akademische Forschung betreiben).

  3. Wenn die sensiblen personenbezogenen Daten von der betroffenen Person selbst, einer nationalen Regierungsbehörde, einer lokalen Behörde, einer in Artikel 57 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten aufgeführten Einrichtung oder einer anderen von der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten festgelegten Einrichtung öffentlich gemacht wurden

  4. Beim Erfassen sensibler personenbezogener Daten, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes offensichtlich sind, durch visuelle Inspektion oder Fotografieren der betreffenden Person

  5. Wenn sensible personenbezogene Daten auf eine Weise bereitgestellt werden, die nicht als Bereitstellung durch Dritte gemäß der Bestimmung in Abschnitt 7.1 gilt.

6. Sicherheitsmanagement personenbezogener Daten

Wir bieten unseren Mitarbeitern die notwendige und angemessene Aufsicht, um den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten vor Risiken wie Verlust, Zerstörung, Verfälschung und Weitergabe zu gewährleisten. Auch wenn wir die Verarbeitung personenbezogener Daten ganz oder teilweise auslagern, stellen wir durch die externen Dienstleister die notwendige und angemessene Aufsicht sicher, damit diese die personenbezogenen Daten sicher verwalten. Unsere Sicherheitsmaßnahmen im Überblick:

  1. Wir halten uns an das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und die damit verbundenen Gesetze und Vorschriften sowie an geltende Richtlinien und nehmen Fragen, Konsultationen und Beschwerden bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten an der in Abschnitt 15 angegebenen Kontaktstelle entgegen.

  2. Wir werden die Vorgehensweise, die verantwortliche Person, die zuständige Person und deren Aufgaben für jede Phase des Prozesses festlegen, wie z. B. Erwerb, Nutzung, Lagerung, Bereitstellung, Löschung und Entsorgung.

  3. Wir werden eine Person benennen, die für den Umgang mit personenbezogenen Daten verantwortlich ist. Diese Person stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten gemäß den festgelegten Verfahren verarbeitet werden. Wir richten außerdem ein System ein, über das Mitarbeitende der verantwortlichen Person tatsächliche oder potenzielle Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen, interne Richtlinien usw. melden können. Die verantwortliche Person überprüft regelmäßig den Status der Verarbeitung personenbezogener Daten.

  4. Wir werden den Mitarbeitern die notwendigen Schulungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten anbieten. Darüber hinaus werden wir Bestimmungen zur Vertraulichkeit personenbezogener Daten in unsere Betriebsordnung aufnehmen.

  5. Wir werden Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur von berechtigten Mitarbeitern und der betroffenen Person selbst eingesehen werden können. Um Diebstahl oder Verlust von Geräten, elektronischen Datenträgern, Dokumenten usw., die personenbezogene Daten enthalten, zu verhindern, werden wir diese in abschließbaren Schränken, Aktenschränken usw. aufbewahren. Wird ein Informationssystem, das personenbezogene Daten verarbeitet, ausschließlich mit Geräten betrieben, sichern wir diese Geräte zusätzlich mit Sicherheitsdraht. Darüber hinaus werden wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Diebstahl oder Verlust von Geräten, elektronischen Datenträgern, Dokumenten usw., die personenbezogene Daten enthalten, zu verhindern und die Identifizierung personenbezogener Daten beim Transport dieser Geräte, elektronischen Datenträger usw., auch innerhalb der Geschäftsräume, zu erschweren.

  6. Wir werden klarstellen, welche Geräte personenbezogene Daten verarbeiten können und welche Mitarbeiter diese Geräte bedienen, und unnötigen Zugriff auf personenbezogene Daten verhindern. Außerdem werden wir ein System einführen, das Geräte, die personenbezogene Daten verarbeiten, vor unbefugtem externen Zugriff und Schadsoftware schützt.

Wenn personenbezogene Daten gelöscht oder Geräte und elektronische Datenträger, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, entsorgt werden, bestätigt die verantwortliche Person dies.

7. Bestimmungen Dritter

7.1

Unser Unternehmen gibt personenbezogene Daten nicht ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Person an Dritte weiter, außer in den unter Absatz 4 genannten Fällen. Die folgenden Fälle fallen jedoch nicht unter die oben definierte Bestimmung zur Weitergabe an Dritte.

  1. Wenn personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Auslagerung der gesamten oder eines Teils der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen bereitgestellt werden, soweit dies zur Erreichung des Verwendungszwecks erforderlich ist.

  2. Wenn personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge aufgrund einer Fusion oder aus einem anderen Grund übermittelt werden.

  3. Bei der gemeinsamen Nutzung personenbezogener Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes

7.2

Ungeachtet der Bestimmungen von Abschnitt 7.1, außer in Fällen, die unter einen der Punkte von Abschnitt 4 fallen, muss das Unternehmen bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (ausgenommen solche, die ein System eingerichtet haben, das den in den Regeln der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Standards entspricht) in einem fremden Land (ausgenommen Länder, die in den Regeln der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten benannt sind) die vorherige Einwilligung der betroffenen Person einholen, um die Weitergabe an Dritte in einem fremden Land zu gestatten, und muss weitere Maßnahmen gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen.

7.3

Wenn wir personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, erstellen und speichern wir Aufzeichnungen gemäß Artikel 29 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.

7.4

Wenn wir personenbezogene Daten von einem Dritten erhalten, werden wir die erforderlichen Prüfungen gemäß Artikel 30 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten durchführen und Aufzeichnungen über diese Prüfungen erstellen und speichern.

7,5

Ungeachtet der Bestimmungen in Abschnitt 7.1 können wir Benutzerinformationen gemäß den Nutzungsbedingungen unserer Dienste und anderen Sonderbestimmungen an verbundene Unternehmen weitergeben.

8. Persönliche Daten

  1. Wenn das Unternehmen personenbezogene Daten (im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten; nachfolgend gilt dasselbe) von einem Dritten erhält und diese als personenbezogene Daten verwendet, wird das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die vorherige Einwilligung der betroffenen Person einzuholen, diese personenbezogenen Daten zu erhalten, und sie im Rahmen der in Absatz 2 genannten Verwendungszwecke verwenden.

  2. Wenn wir personenbezogene Daten an Dritte weitergeben und davon auszugehen ist, dass diese Dritten die personenbezogenen Daten als personenbezogene Daten verwenden werden, werden wir sicherstellen, dass die Dritten die vorherige Einwilligung der betroffenen Person zur Verwendung der personenbezogenen Daten als personenbezogene Daten eingeholt haben.

9. Offenlegung personenbezogener Daten

Wird das Unternehmen von einer Person gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes aufgefordert, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten oder Weitergabeprotokolle an Dritte weiterzugeben, so gibt das Unternehmen die Daten unverzüglich an die Person weiter, nachdem es sich vergewissert hat, dass die Anfrage von der Person selbst stammt (existieren die gespeicherten personenbezogenen Daten oder Weitergabeprotokolle an Dritte nicht, benachrichtigt das Unternehmen die Person darüber). Dies gilt jedoch nicht, wenn das Unternehmen nach dem Datenschutzgesetz oder anderen Gesetzen und Vorschriften nicht zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist.

10. Berichtigung persönlicher Daten

Wird das Unternehmen von einer Person gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes aufgefordert, ihre personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu ergänzen oder zu löschen (nachfolgend „Berichtigungen usw.“ genannt), weil diese unrichtig sind, so führt das Unternehmen nach Bestätigung der Urheberschaft der Anfrage unverzüglich die erforderlichen Untersuchungen durch, soweit dies zur Erreichung des Verwendungszwecks notwendig ist. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse berichtigt das Unternehmen die personenbezogenen Daten und benachrichtigt die betroffene Person darüber (entscheidet das Unternehmen gegen eine Berichtigung usw., benachrichtigt es die betroffene Person ebenfalls darüber). Dies gilt jedoch nicht, wenn das Unternehmen nach dem Datenschutzgesetz oder anderen Gesetzen und Vorschriften nicht zur Berichtigung usw. verpflichtet ist.

11. Aussetzung der Verwendung personenbezogener Daten usw.

当社は、本人から、本人の個人情報が、あらかじめ公表された利用目的の範囲を超えて取り扱われているという理由又は偽りその他不正の手段により取得されたものであるという理由により、個人情報保護法の定めに基づきその利用の停止又は消去(以下「利用停止等」といいます。)を求められた場合、又は個人情報がご本人の同意なく第三者に提供されているという理由により、個人情報保護法の定めに基づきその提供の停止(以下「提供停止」といいます。)を求められた場合において、そのご請求に理由があることが判明した場合には、本人ご自身からのご請求であることを確認の上で、遅滞なく個人情報の利用停止等又は提供停止を行い、その旨を本人に通知します。但し、個人情報保護法その他の法令により、当社が利用停止等又は提供停止の義務を負わない場合は、この限りではありません。当社は、本人から、本人の個人情報に関して、当社が利用する必要がなくなったこと、本人が識別される保有個人データに係る個人情報保護法に規定する個人データの漏えい、滅失、毀損その他の個人データの安全の確保に係る事態であって個人の権利利益を害するおそれが大きいものとして個人情報保護委員会規則で定める事態が生じたことその他本人が識別される保有個人データの取扱いにより本人の権利又は正当な利益が害されるおそれがあることを理由に、個人情報保護法の定めに基づき利用停止等又は提供停止を求められた場合において、そのご請求に理由があることが判明した場合には、本人ご自身からのご請求であることを確認の上で、遅滞なく個人情報の利用停止等又は提供停止を行い、その旨を本人に通知します。但し、個人情報保護法その他の法令により、当社が利用停止等又は提供停止の義務を負わない場合は、この限りではありません。

12. Umgang mit anonymisierten verarbeiteten Informationen

12.1

Bei der Erstellung anonymisierter verarbeiteter Informationen (d. h. solcher Informationen, die in Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten definiert sind, und beschränkt auf solche, die die in Artikel 16 Absatz 6 desselben Gesetzes definierte anonymisierte Informationsdatenbank usw. darstellen; im Folgenden gilt dasselbe) verarbeitet das Unternehmen personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den in den Vorschriften der Kommission zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Standards.

12.2

Wenn wir anonymisierte verarbeitete Informationen erstellen, ergreifen wir Maßnahmen, um deren Sicherheit gemäß den in den Vorschriften der Kommission zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Standards zu gewährleisten.

12.3

Wenn wir anonymisierte verarbeitete Informationen erstellen, werden wir die in diesen anonymisierten verarbeiteten Informationen enthaltenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten veröffentlichen.

12.4

Bei der Weitergabe anonymisierter Informationen (einschließlich vom Unternehmen erstellter Informationen und von Dritten bereitgestellter Informationen; dies gilt nachfolgend, sofern nicht anders angegeben) an Dritte wird das Unternehmen die in den anonymisierten Informationen enthaltenen personenbezogenen Daten sowie die Art der Informationsübermittlung gemäß den Bestimmungen der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten im Voraus öffentlich bekannt geben und dem Dritten klar darauf hinweisen, dass es sich bei den bereitgestellten Informationen um anonymisierte Informationen handelt.

12,5

Bei der Verarbeitung anonymisierter Informationen wird das Unternehmen, um die Person zu identifizieren, deren personenbezogene Daten zur Erstellung der anonymisierten Informationen verwendet wurden, (1) die anonymisierten Informationen nicht mit anderen Informationen vergleichen oder (2) Informationen über Beschreibungen usw. oder individuelle Identifikationscodes, die aus den personenbezogenen Daten gelöscht wurden, oder über die Art der Verarbeitung gemäß Artikel 43 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten einholen ((2) gilt nur für anonymisierte Informationen, die von einem Dritten bereitgestellt werden).

12.6

Das Unternehmen wird die notwendigen und angemessenen Maßnahmen für die sichere Verwaltung anonymisierter Informationen ergreifen, Beschwerden über die Erstellung oder sonstige Verarbeitung anonymisierter Informationen bearbeiten und weitere Maßnahmen ergreifen, die für die ordnungsgemäße Verarbeitung anonymisierter Informationen erforderlich sind, und wird sich bemühen, die Einzelheiten dieser Maßnahmen zu veröffentlichen.

13. Verwendung von Cookies und anderen Technologien

Unsere Dienste verwenden möglicherweise Cookies und ähnliche Technologien. Diese Technologien helfen uns zu verstehen, wie unsere Dienste genutzt werden, und tragen zur Verbesserung unserer Dienste bei. Nutzer, die Cookies deaktivieren möchten, können dies in den Einstellungen ihres Webbrowsers tun. Die Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie einige Funktionen unserer Dienste nicht nutzen können.

14. Nutzung externer Dienste

Wir können die von Google bereitgestellten Zugriffsanalysedienste „Google Analytics“ und „Google Analytics Werbefunktionen“ nutzen.

Die zu verwendenden Funktionen sind folgende:

• Google Analytics Remarketing

・Google Displaynetzwerk-Impressionenbericht

• Google Analytics-Berichte zu Nutzerdemografie und Interessenkategorien

15. Name und Anschrift des für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständigen Unternehmens sowie Name seines Vertreters

桜エンタージャパン

住所 

代表取締役 保田 久美子

16. Kontaktieren Sie uns

Für Auskunftsersuchen, Meinungen, Fragen, Beschwerden und sonstige Anfragen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die folgende Stelle.

Sakura Enter Japan – Auskunftsschalter für persönliche Daten

Telefonnummer: 090-1265-0299

E-Mail: sakurasakukumi00024@gmail.com

(Bitte beachten Sie, dass die Rezeption wochentags von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet ist.)

17. Kontinuierliche Verbesserung

Wir werden den aktuellen Stand der Verarbeitung personenbezogener Daten regelmäßig überprüfen, uns um kontinuierliche Verbesserungen bemühen und diese Datenschutzrichtlinie gegebenenfalls ändern.

Gegründet am 18. September 2022

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